Bei der Einführung des Gerichts- und Notarkostengesetzes GNotKG wurde ein Werkzeug benötigt, mit welchem Notare zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetztes und unabhängig von einer Notariatssoftware die zu erhebenden Kosten bestimmen konnten. Diese Aufgabe erfüllt der Kostenrechner bis heute.
Im notariellen Kostenrecht kam es 2013 zur Ablösung der Kostenordnung KostO durch das Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG. Durch den knappen zeitlichen Vorlauf bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war nicht viel Zeit für Änderungen in Notariatssoftware. Die Bundesnotarkammer hatte deshalb das Bestreben, den aktiven Notaren ein unabhängiges Werkzeug zur Berechnung der Kosten nach der geänderten gesetzlichen Grundlage zur Verfügung zu stellen, welches aber nicht als Konkurrenz zu kommerziellen Produkten auftreten sollte.
Westernacher Solutions konzipierte und erstellte die Anwendung im Auftrag der BNotK.
Der Kostenrechner berechnet auf Basis des Kostenverzeichnisses die zu erhebenden Kosten. Aufgrund der Komplexität der Berechnungsregeln war es eine Herausforderung, möglichst viele Definitionen des GNotKG automatisch anzuwenden. Die Kosten können per copy & paste in andere Anwendungen übernommen oder nach Excel oder eine eigene Rechnungsvorlage exportiert werden.
Durch die fokussierte Funktionalität hat sich der Kostenrechner als eigenständige Anwendung neben Notariatssoftware erhalten und wird regelmäßig der aktuellen Gesetzeslage angepasst.
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TECHNOLOGIE
Team-Assistentin Janina Faist // Office Manager Pascal Dewes
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