Die Bun­des­no­tar­kammer führt gemäß Bun­des­no­tar­ord­nung (BnotO) § 78I ein Notar­ver­zeichnis, das der Infor­ma­tion der Behörden und Gerichte, der Recht­su­chenden und der anderen am Rechts­ver­kehr Betei­ligten über die bestellten Notare und Nota­ri­ats­ver­walter dient. Es ent­hält zudem his­to­ri­sche Notare und bei wel­chem Gericht bzw. heu­tigen Notar deren nota­ri­elle Akten heute zu finden sind. Dar­über hinaus dient es der Erfül­lung der Auf­gaben der Notar­kam­mern und der Bun­des­no­tar­kammer. Die Ein­sicht in das Ver­zeichnis steht jedem Bürger unent­gelt­lich über das Infor­ma­ti­ons­portal der Bun­des­no­tar­kammer zur Ver­fü­gung. Die Suche in dem Ver­zeichnis wird durch ein elek­tro­ni­sches Such­system ermöglicht.

Das Notar­ver­zeichnis ist im Zuge mit dem Tes­ta­ments­re­gister ent­standen, das durch seine gesetz­liche Ver­pflich­tung der Teil­nahme aller Notare an einem zen­tralen elek­tro­ni­schen Register ein zen­trales elek­tro­ni­sches Ver­zeichnis für Notare erfor­der­lich machte. Die Füh­rung des NVZ wurde gesetz­lich in der Bun­des­no­tar­ord­nung (BNotO) im §78I ver­an­kert. Wes­ter­na­cher Solu­tions hat die Kon­zep­tion und Ent­wick­lung des NVZ damals durch­ge­führt und ent­wi­ckelt es bis heute weiter.

Es ist heute aus der IT-Lan­d­­schaft der Bun­des­no­tar­kammer nicht mehr weg­zu­denken und ist eines der wich­tigsten zen­tralen Ver­zeich­nisse, nicht nur für das ZTR, son­dern bei­spiels­weise auch für das 2022 in Kraft getre­tene Zen­trale Urkun­den­ar­chiv.

Das Notar­ver­zeichnis der Bun­des­no­tar­kammer führt Infor­ma­tionen über aktive und his­to­ri­sche Notare.

Es hat im Laufe der Jahre nicht nur meh­rere Face­lifts ent­halten, auch der Funk­ti­ons­um­fang wurde umfang­reich erwei­tert. So ent­hält es heute neben den aktiven Notaren und Notar­ver­wal­tern auch alle his­to­ri­schen Notare und den aktu­ellen Auf­ent­haltsort von deren his­to­ri­schen Akten, aber auch alle Notar­ver­treter und deren aktu­elle Ver­tre­tungen, Nota­r­as­ses­soren, Lan­des­no­tar­kam­mern, geo­gra­fi­sche Zustän­dig­keiten der Notare und vieles mehr. Die Infor­ma­tionen stehen auch den Bür­ge­rinnen und Bür­gern über https://​www​.notar​.de/ zur Ver­fü­gung, wo sich jeder über aktive Notare (Notar­suche) und über his­to­ri­sche Notare und den Auf­ent­haltsort von deren Akten (Urkun­den­suche) infor­mieren kann.

Das Notar­ver­zeichnis ist ein Bei­spiel dafür, wie ein Sof­t­­ware-System über viele Jahre kon­ti­nu­ier­lich an sich ändernde Anfor­de­rungen ange­passt wurde und trotzdem durch ein gutes Design und recht­zei­tiges kon­se­quentes Refac­to­ring in hohem Maße wartbar bleibt.

Torsten Blum­reiter // Geschäfts­be­reichs­leiter Justiz // Wes­ter­na­cher Solutions

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