Über eine Million Immobilienverträge werden jährlich in Deutschland notariell beurkundet. Beim Vollzug dieser Verträge sind viele verschiedene Behörden wie das Finanzamt, die Denkmalbehörde oder die Naturschutzbehörde involviert. Für die Notar:innen und die Verwaltungsbehörden entsteht an unzähligen Stellen Mehraufwand und viele Daten und Dokumente werden mehrfach erhoben, digitalisiert und verarbeitet. Bisher fehlt ein konsistenter Ablauf der auf gleichen Daten basiert. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wollen der Bund, die Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digitalisieren.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagte dazu in seinem Grußwort beim Festakt des 60jährigen Bestehens der Bundesnotarkammer am 7.4.2022:
„Bisher tauschen Notare und Verwaltungsstellen die erforderlichen Anträge und Genehmigungen auf dem Postweg in Papierform aus. Das kostet Zeit und führt dazu, dass Daten mehrfach erhoben werden. Wir wollen eine digitale Abwicklung tatsächlich zeitnah verwirklichen. Ein Referentenentwurf zu einem entsprechenden Gesetz wird gerade in meinem Haus erarbeitet. Und wir werden uns nicht darauf beschränken, die derzeit in der Papierwelt praktizierten Abläufe einfach digital abzubilden. Wir wollen durch die Digitalisierung die betroffenen Verwaltungsabläufe selbst effizienter machen.“
In der Projektgruppe eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleitet wird, engagiert sich die Bundesnotarkammer um die vollständige Digitalisierung des Vollzugs von Immobiliengeschäften voranzutreiben. Vollzug bedeutet vor allem die Kommunikation und Datenübertragung an viele verschiedene Kommunikationspartner, darunter die Grundbuchämter, Gutachterausschüsse, Finanzämter, Statistikämter und weitere Ämter der Länder und Kommunen. Das erfolgt derzeit fast ausschließlich analog – per Post und Brief. Das ist nicht nur mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden, sondern auch zeitaufwändig. So vergehen typischerweise von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur finalen Grundbuchumschreibung mehrere Monate.
Die Lösung dafür ist eine Software, die wir im Auftrag der BNotK entwickeln, mit der Notare künftig alle Vollzugsschritte digital abwickeln können. Da die entsprechenden Kommunikationspartner – Behörden, Gerichte, Finanzämter – ebenfalls ihre Prozesse digitalisieren müssen, ist dies nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch ein anspruchsvolles Vorhaben.
Die Kommunikation basiert auf dem besonderen elektronischen Notarpostfach (beN), EGVP und XJustiz. Besonderheiten und Standards anderer Kommunikationspartner (Stichwort Elster) müssen berücksichtigt werden. Selbstverständlich stehen auch Benutzerfreundlichkeit und Bedienungskomfort im Fokus. So werden die Daten zentral und nur einmalig erfasst bzw. importiert, ein komfortabler Workflow soll ein schnelles und effizientes Arbeiten ermöglichen und nicht zuletzt soll Notarsoftware perspektivisch über Schnittstellen angebunden werden.
Mit Spannung blicken wir auf diese Herausforderung und freuen uns, ein weiteres Digitalisierungsvorhaben mit der BNotK umsetzen zu können.
Ihr Ansprechpartner
Torsten Blumreiter
Geschäftsbereichsleiter eJustice