Bei der Ein­füh­rung des Gerichts- und Notar­kos­ten­ge­setzes GNotKG wurde ein Werk­zeug benö­tigt, mit wel­chem Notare zeitnah zum Inkraft­treten des Gesetztes und unab­hängig von einer Nota­ri­ats­soft­ware die zu erhe­benden Kosten bestimmen konnten. Diese Auf­gabe erfüllt der Kos­ten­rechner bis heute.

Im nota­ri­ellen Kos­ten­recht kam es 2013 zur Ablö­sung der Kos­ten­ord­nung KostO durch das Gerichts- und Notar­kos­ten­ge­setz GNotKG. Durch den knappen zeit­li­chen Vor­lauf bis zum Inkraft­treten des Gesetzes war nicht viel Zeit für Ände­rungen in Nota­ri­ats­soft­ware. Die Bun­des­no­tar­kammer hatte des­halb das Bestreben, den aktiven Notaren ein unab­hän­giges Werk­zeug zur Berech­nung der Kosten nach der geän­derten gesetz­li­chen Grund­lage zur Ver­fü­gung zu stellen, wel­ches aber nicht als Kon­kur­renz zu kom­mer­zi­ellen Pro­dukten auf­treten sollte.

Wes­ter­na­cher Solu­tions kon­zi­pierte und erstellte die Anwen­dung im Auf­trag der BNotK.

Der Kos­ten­rechner berechnet auf Basis des Kos­ten­ver­zeich­nisses die zu erhe­benden Kosten. Auf­grund der Kom­ple­xität der Berech­nungs­re­geln war es eine Her­aus­for­de­rung, mög­lichst viele Defi­ni­tionen des GNotKG auto­ma­tisch anzu­wenden. Die Kosten können per copy & paste in andere Anwen­dungen über­nommen oder nach Excel oder eine eigene Rech­nungs­vor­lage expor­tiert werden.

Durch die fokus­sierte Funk­tio­na­lität hat sich der Kos­ten­rechner als eigen­stän­dige Anwen­dung neben Nota­ri­ats­soft­ware erhalten und wird regel­mäßig der aktu­ellen Geset­zes­lage angepasst.

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  • Frontend-Ent­­wick­­lung: ExtJS, Java­Script
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  • Build/​​Deployment: Gradle, Bamboo, Chef 

Team-Assis­­tentin Janina Faist // Office Manager Pascal Dewes

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